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Während das Grundgesetz in Deutschland
die Grundrechte eines Menschen definiert und in Artikel 4, Absatz 1 die
Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der
Koran in der 5.Sure, Vers 52 genau das Gegenteil: Was diese erwartet,
ist drastisch beschrieben, so z.B. im Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“
„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )
„Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ (Koran, Sure 98, Vers 6)
„Und wenn
die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr
sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“
(Koran, Sure 9,5 nach R. Paret = Verstoß gegen StGB §259 “Aufruf zur
Gewalt”. Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmoslems
…)
„Die Männer
stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich
auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ (Koran, Sure 4,34 nach Rudi Paret = Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz)
„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ (Koran, Sure 6,2 nach R. Paret)
„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung
eurer Eide angeordnet.“ (Koran, Sure 66,2 nach Muhammad Ahmed Rassoul
= Verstoß gegen: § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1) § 154 StGB
Meineid (1+2) § 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen § 156 StGB Falsche
Versicherung an Eides Statt)
„Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!“
(Koran, Sure 47,8 = Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und
Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte)
„O die ihr
glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind,
und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den
Gottesfürchtigen ist.“ (Koran 9/123)
„Und wenn
ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das
Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann
die Fessel fest macht.“ (Sure 47:4)
Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Moslem niemals
zustimmen. Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen: Sure 2, Vers
282: Bei Zeugenaussagen: „… und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu
Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann
und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen …“
Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“
Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen …“.
Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf
der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie
schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in Sure 47, Vers 4:
„Wenn ihr
die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel
unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“
Koranexperten haben 204 Verse gegen
Nichtmoslems gezählt. Darin werden den „Ungläubigen“ harte Strafen
angedroht. Die Gläubigen sollen keine Freundschaft mit Menschen
schließen, die nicht dem Islam angehören. Sure 9 nennt Christen „von
Allah verfluchte Leute“ (…) „Allah schlage sie tot!“.
In der Sure 47, Verse 36/37 heißt es: „Seid
daher nicht milde gegen eure Feinde und ladet sie nicht zum Frieden
ein. Ihr sollt die Mächtigen sein; denn Allah ist mit Euch und er
entzieht euch nicht den Lohn eures Tuns (eurer Taten im Krieg)“.
Das bekommen schon die kleinen Kinder in den vielen Koranschulen
Deutschlands zu hören. Nicht das Grundgesetz gilt dort, sondern
Mohammeds Wort.
Sure 9, Vers 33 (Reclam-Koran): „Er
ist’s, der entsandt hat seinen Gesandten mit der Leitung der Religion
der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch
wenn es den Ungläubigen zuwider ist!“…
Entnommen von: https://wolodja51.wordpress.com/2018/01/17/koran-suren-die-im-starken-widerspruch-zu-artikel-4-in-unserem-grundgesetz-stehen/
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Gruß Hubert