Donnerstag, 18. Januar 2018

Koran-Suren, die im starken Widerspruch zum deutschen Grundgesetz stehen

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Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen definiert und in Artikel 4, Absatz 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran in der 5.Sure, Vers 52 genau das Gegenteil: Was diese erwartet, ist drastisch beschrieben, so z.B. im Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“

Hier noch weitere Beispiele aus dem Koran:
„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )

„Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ (Koran, Sure 98, Vers 6)

„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret = Verstoß gegen StGB §259 “Aufruf zur Gewalt”. Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmoslems …)
„Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ (Koran, Sure 4,34 nach Rudi Paret = Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz)

„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ (Koran, Sure 6,2 nach R. Paret)
„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ (Koran, Sure 66,2 nach Muhammad Ahmed Rassoul  =  Verstoß gegen: § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1) § 154 StGB Meineid (1+2) § 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt)

„Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!“ (Koran, Sure 47,8 = Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte)

„O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“ (Koran 9/123)

„Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“ (Sure 47:4)

Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Moslem niemals zustimmen. Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen: Sure 2, Vers 282: Bei Zeugenaussagen: „… und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen …“
Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“
Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen …“.
Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“

Im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 steht:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in Sure 47, Vers 4:
„Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“

Koranexperten haben 204 Verse gegen Nichtmoslems gezählt. Darin werden den „Ungläubigen“ harte Strafen angedroht. Die Gläubigen sollen keine Freundschaft mit Menschen schließen, die nicht dem Islam angehören. Sure 9 nennt Christen „von Allah verfluchte Leute“ (…) „Allah schlage sie tot!“.

In der Sure 47, Verse 36/37 heißt es: „Seid daher nicht milde gegen eure Feinde und ladet sie nicht zum Frieden ein. Ihr sollt die Mächtigen sein; denn Allah ist mit Euch und er entzieht euch nicht den Lohn eures Tuns (eurer Taten im Krieg)“. Das bekommen schon die kleinen Kinder in den vielen Koranschulen Deutschlands zu hören. Nicht das Grundgesetz gilt dort, sondern Mohammeds Wort.
Sure 9, Vers 33 (Reclam-Koran): „Er ist’s, der entsandt hat seinen Gesandten mit der Leitung der Religion der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist!“…

Quelle: de.europenews.dk
Entnommen von: https://wolodja51.wordpress.com/2018/01/17/koran-suren-die-im-starken-widerspruch-zu-artikel-4-in-unserem-grundgesetz-stehen/

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Gruß Hubert