Dienstag, 13. Januar 2015

Respekt? Wovor denn?


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Bei den Karikaturen geht es ja oft um die Verletzung religiöser Gefühle und es wird großer Respekt und großer Schutz davor von Religioten gefordert. Aber aufgrund von was wird dieser Respekt erwartet. Religionen wurden ja alle nur von Menschen erfunden. Nicht Gott schuf den Menschen, sondern umgekehrt.
Der Philosoph und Religionskritiker Ludwig Feuerbach sagte:
"Denn nicht Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, wie es in der Bibel steht, sondern der Mensch schuf, wie ich im »Wesen des Christentums« zeigte, Gott nach seinem Bilde."

Verschiedene Religionen behaupten ja ihre Religion wurde ihrem Gründer geoffenbart.
Es gibt keine Offenbarungen "von oben". Wenn heute jemand Stimmen hört, dann ist er ein Fall für die Psychiatrie, denn dann ist die Diagnose Schizophrenie, also würde heute so ein "Stimmenhörer" in der Psychiatrie landen. Glauben ist nicht rational. Deswegen kann man mit einem Gläubigen auch nicht streiten, weil er rationalen Argumenten nicht zugänglich ist, zumindest was den Glauben betrifft. Religionen fußen auf Behauptungen, es ist nichts bewiesen, denn dann wüsste man es. Glauben ist nicht Wissen. Ich glaube nicht, dass morgen Dienstag ist, das weiß ich. Marcel Reich Ranicki sagte einmal: Gott ist eine literarische Erfindung. Ich kann einen Menschen respektieren und wertschätzen, muss es aber nicht bei seinen Überzeugungen tun.

Zurück zu den Karikaturen. Der Mensch muss frei sein, wenn er das Höchste erreichen will, da darf es keine geistigen Fesseln und Tabus geben.
So lange der Mensch nicht im Höchsten frei, bei sich, selbständig ist, so lange kann er auch in Kunst und Wissenschaft nicht das Höchste erreichen.
Ludwig Feuerbach (1804 - 1872), deutscher Philosoph
Warum wird also der große Respekt, eine Sonderstellung in der Kritik bei den Religionen verlangt, aufgrund von was?
Hierzu Michael Schmidt-Salomon in der ZEIT.
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Religionen Respekt? Wovor denn?

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Respekt vor religiösen Gefühlen!, heißt es allenthalben. Michael Schmidt-Salomon hält es für falsch, auf die Befindlichkeiten von Gläubigen groß Rücksicht zu nehmen. von Michael Schmidt-Salomon

Eine Kirche und eine Moschee in Ramallah, Westjordanland  |  © Mohamad Torokman/Reuters
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Es wirkt wie ein bedingter Reflex: Kaum gehen religiöse Fanatiker auf die Barrikaden , sind westliche Politiker und Journalisten zur Stelle, um Respekt für religiöse Gefühle einzufordern. So war es vor sechs Jahren im Zuge des Karikaturenstreits, so ist es heute bei den Protesten gegen das trashige YouTube-Filmchen Die Unschuld der Muslime . Im ersten Moment mag die Forderung sogar vernünftig erscheinen: Denn wäre es nicht schön, wenn wir alle etwas respektvoller miteinander umgehen würden?

Michael Schmidt-Salomon
Michael Schmidt-Salomon
ist Schriftsteller und Philosoph sowie Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung.


Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese so freundlich wirkende Haltung diametral gegen die Streitkultur der Aufklärung verstößt, auf der der moderne Rechtsstaat gründet. "Mehr Respekt bitte!" ist ein Totschlagargument, das jede vernünftige Debatte zum Erliegen bringt.
"Respekt" (von lateinisch "respectus": Zurückschauen, Rücksicht) bezeichnet eine Form der Achtung und Ehrerbietung gegenüber einer anderen Person, ihren Handlungen oder Überzeugungen. Keine Frage: Für aufgeklärte Zeitgenossen ist es eine pure Selbstverständlichkeit, Menschen als Menschen wertzuschätzen. Doch gilt dies auch für alle Überzeugungen, die Menschen an den Tag legen? Ganz gewiss nicht. 

Wie etwa könnten wir aus einer aufklärerischen Perspektive heraus Glaubensüberzeugungen respektieren, die noch immer – im 21. Jahrhundert! – gegen Schwule und Ehebrecherinnen agitieren?
Nein, hinter solchem Respekt verbirgt sich meist bloß Ignoranz beziehungsweise Feigheit, die sprichwörtlich geworden ist: Der Klügere gibt nach – was der Dummheit schon häufig zum Sieg verholfen hat.

 Respekt für Respektlose?
  
Die Absurdität der gegenwärtigen Debatte zeigt sich nicht zuletzt darin, dass Respekt ausgerechnet jenen gegenüber eingefordert wird, die hinlänglich bewiesen haben, dass ihnen jeder Respekt gegenüber Andersdenkenden fehlt. Verwunderlich ist dieses Defizit nicht, wenn man die Heiligen Schriften kennt. So erwartet "die Ungläubigen" laut Koran nicht bloß das "ewige Feuer", sie werden in der "Hölle" mit "Eiterfluss" und "Jauche" getränkt (Suren 14,16 und 78,25), erhalten einen "Trunk aus siedendem Wasser" (Sure 6,70), der ihnen die "Eingeweide zerreißt" (Sure 47,15), werden mit "eisernen Keulen" geschlagen (Sure 22,21), müssen Kleidungsstücke aus flüssigem Kupfer und Teer tragen (Sure 22,19) und vieles andere mehr. Immer wieder wird im Koran betont, wie sehr Allah "die Ungläubigen" hasst – sie gelten ihm gar als die "schlimmsten Tiere" (Sure 8,55) – und dass es für den gläubigen Muslim eine heilige Pflicht sei, den Zorn Gottes an ihnen zu vollstrecken (Suren 8,15-16). Eine gute Grundlage für den respektvollen Umgang mit Andersdenkenden ist dies sicherlich nicht.

Mit Mitgefühl oder gar Respekt dürfen "die Feinde Gottes" aber auch in der Bibel nicht rechnen. Denn es steht geschrieben: "Du wirst alle Völker verzehren, die der Herr, dein Gott, für dich bestimmt. Du sollst in dir kein Mitleid mit ihnen aufsteigen lassen" (Deuteronomium, 7,16-17). Auch im Neuen Testament wird die Bestrafung "der Bösen" immer wieder in schillerndsten Farben ausgemalt. So verkündet das Matthäus-Evangelium, dass der "Menschensohn seine Engel aussenden" wird, die diejenigen, die "Gottes Gesetz übertreten haben, (…) in den Ofen werfen, in dem das Feuer brennt. Dort werden sie heulen und mit den Zähnen knirschen" (Mt. 13,41-43). Nicht besser kommen die Fehl- und Nichtgläubigen bei Paulus weg: Die, die sich weigern, (den christlichen) Gott anzuerkennen, sind, so der Apostel, "voll Ungerechtigkeit, Schlechtigkeit, Habgier und Bosheit, voll Neid, Mord, Streit, List und Tücke, (…) sind überheblich, hochmütig und prahlerisch, erfinderisch im Bösen (…) Wer so handelt, verdient den Tod" (Römer 1,28-32).

Führt man sich vor Augen, wie vehement "Ungläubige" in den Grundlagenschriften der Religionen verunglimpft werden, wirken sämtliche Religionssatiren, die in den vergangenen  Jahrzehnten veröffentlicht wurden, wie harmlose Späßchen. Bei Licht betrachtet hätten religionsfreie Menschen also weit triftigere Gründe, sich in ihren weltanschaulichen Gefühlen verletzt zu sehen.
Offenkundig jedoch sind ihre weltanschaulichen Empfindungen weit weniger verletzungsanfällig als religiöse Gefühle. Sollte man also Rücksicht auf die besondere Befindlichkeit der Gläubigen nehmen? Keineswegs, denn das würde das Krankheitsbild nur noch verschlimmern.
Es ist wie bei einer Spinnenphobie: Wer unter der wahnhaften Angst leidet, beim Anblick einer Spinne sterben zu müssen, kann seine Angst nur dadurch überwinden, dass er mit dem Auslöser seiner Angst konfrontiert wird. Ähnlich ist es bei der Kritikphobie der Hardcore-Religiösen, auch hier hilft im Grunde nur systematische Desensibilisierung: Wir sollten sie daher mit so viel Kritik und Satire versorgen, bis sie irgendwann von selbst erkennen, wie irrsinnig es ist, wegen einer harmlosen Zeichnung in die Luft zu gehen oder schlimmer noch: andere in die Luft zu sprengen.

Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips
 
Die Ideologie des falschen Respekts ist, wie ich meine, gleich in mehrfacher Hinsicht schädlich: Erstens verstärkt sie die religiöse Kritikphobie durch das Ausblenden des aversiven Reizes. Zweitens ermutigt sie Fanatiker dazu, noch heftiger zu protestieren, um künftig jede Form von Religionskritik zu unterbinden . Drittens stellt sie weltanschauliche Borniertheit unter "Denk-mal-Schutz", indem sie den Fundamentalisten das "Geschenk der Kritik" vorenthält. Viertens ist sie paradoxerweise besonders respektlos gegenüber den Gläubigen, weil sie diese wie kleine Kinder behandelt, denen man bestimmte Dinge nicht zumuten darf. Fünftens führt sie zu einer Überbetonung der Interessen jener Personenkreise, die in ihrem Denken und Handeln noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen sind.
Sechstens verführt sie Politiker dazu, das Täter-Opfer-Prinzip umzudrehen, indem sie die Schuld für die Störung des öffentlichen Friedens den betroffenen Künstlern zuweisen – statt den Fanatikern, die nicht angemessen auf Kritik reagieren können. Siebtens hat die Ideologie des falschen Respekts eine Aushöhlung der Meinungs-, Presse-, Kunst- und Forschungsfreiheit zur Folge. Und achtens ist sie mit dem Verrat der Prinzipien der Streitkultur der Aufklärung verbunden, die ja gerade deshalb so produktiv ist, weil sie Debatten fördert, in denen tradierte Sichtweisen schamlos verletzt werden können.

Hüten wir uns also vor der Ideologie des falschen Respekts! Nicht auszudenken, wo wir heute stünden, wenn die Aufklärer der Vergangenheit größere Rücksicht auf religiöse Gefühle genommen hätten: Womöglich würden in Europa noch immer die Scheiterhaufen brennen… 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-09/religion-ideologie-respekt/komplettansicht

Gruß Hubert
 

Charlie Hebdo und der Gotteslästerungsparagraph 166 StGB

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Hier eine Presseerklärung von hpd/gbs anläßlich des traurigen Ereignis bei Charlie Hebdo, das auf religiöse fanatische Islamisten zurückgeht, die den Propheten verteidigen und rächen wollten, wie einer der Attentäter in einem Video (bei Yahoo.de zu sehen) sagte.
Es darf nie soweit kommen, dass fanatische religiöse Fundamentalisten diktieren was geschrieben und gezeichnet werden darf. Dann hätten Terroristen wirklich gewonnen. Jetzt erst recht muss die Devise heißen!
Nach Anschlag auf "Charlie Hebdo"

Gotteslästerungsparagraph 166 StGB abschaffen!

 

OBERWESEL. (hpd/gbs) “Der öffentliche Friede wird nicht durch Künstler gestört, die Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch Fanatiker, die auf Kritik nicht angemessen reagieren können”, erklärte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon nach dem Anschlag auf das französische Satiremagazin “Charlie Hebdo”. Die weltweiten Solidaritätsbekundungen nach dem Attentat seien ermutigend, aber keineswegs ausreichend. So müsse in Deutschland endlich der sogenannte “Gotteslästerungsparagraph” (§ 166 StGB ) gestrichen werden, der den verhängnisvollen Eindruck erwecke, “religiöse Gefühle” seien bedeutsamer als die Freiheit der Kunst.

“Mit Jean Cabut (‘Cabu’), Georges Wolinski, Stéphane Charbonnier (‘Charb’) und Bernard Verlhac (‘Tignous’) sind vier der wichtigsten Karikaturisten Frankreichs bei dem Anschlag ums Leben gekommen. Sie hinterlassen eine Lücke, die kaum zu schließen ist”, sagte Schmidt-Salomon. Kaum jemand habe solchen Mut gezeigt, den Einschüchterungsversuchen muslimischer wie christlicher Fundamentalisten zu trotzen. Es sei zu hoffen, “dass Cabu, Wolinski, Charb und Tignous weltweit Nachfolger finden, die sich durch das schreckliche Blutbad von Paris nicht abschrecken lassen”.

Schmidt-Salomon bezeichnete es als “ermutigend”, dass die Politik und die Medien auf den Anschlag in Paris deutlich anders – nämlich im Sinne einer Stärkung der Kunst- und Meinungsfreiheit – reagierten, als sie es noch 2006 beim sogenannten “Karikaturenstreit” getan haben. “Damals”, so Schmidt-Salomon, “sind viele Politiker nach den Gewaltexzessen, die durch die Veröffentlichung von zwölf Mohammed-Karikaturen in der Zeitung ‘Jyllands Posten’ ausgelöst wurden, fürchterlich eingeknickt, indem sie falschen Respekt gegenüber den ‘verletzten Gefühlen’ religiöser Fanatiker zeigten.” Einige Politiker hätten sich in der Folge sogar als “Trittbrettfahrer des religiösen Fundamentalismus” betätigt und eine Verschärfung des “Zensurparagraphen 166 StGB” gefordert.
Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte darauf postwendend mit einer vielbeachteten öffentlichen Petition geantwortet, die klarstellte, dass die Freiheit der Kunst niemals aus Rücksicht auf religiöse Borniertheit eingeschränkt werden dürfe.

Schon damals hatte die gbs die ersatzlose Streichung des §166 StGB gefordert, der Künstlerinnen und Künstler mit Gefängnis bis zu drei Jahren bedroht, sofern sie Religionen oder Weltanschauungen in einer Weise “verächtlich” machten, die den “öffentlichen Frieden” gefährde. “In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt”, führte Schmidt-Salomon aus. “Namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz wurden mithilfe dieses Zensurparagraphen gemaßregelt. Tatsächlich aber wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern vielmehr durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.”

Schmidt-Salomon spricht hier aus eigener Erfahrung: Das von ihm komponierte Rockmusical “Das Maria-Syndrom”, eine Hommage an den amerikanischen Musiker und Bürgerschreck Frank Zappa, wurde 1994 mithilfe des §166 verboten. Einer der Hauptgründe damals: Katholische Fundamentalisten hatten ihn nach Presseberichten über das Stück mit Morddrohungen überzogen.

“Wenn den deutschen Politikern die Kunstfreiheit wirklich so wichtig ist, wie sie behaupten, sollten sie den längst überfälligen Schritt vollziehen und den alten Gotteslästerungsparagraphen abschaffen!”, fordert Schmidt-Salomon. “Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass sich der Freiheitsgrad einer Gesellschaft nicht zuletzt darin bemisst, welchen Freiraum sie Satirikern gewährt. Denn sie sind die ersten, die totalitärem Denken zum Opfer fallen, geht doch Totalitarismus stets mit einer ausgeprägten Humorallergie einher. Ein moderner Rechtsstaat sollte daher den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst nicht nur schützen, sondern die Künstlerinnen und Künstler in ihrer kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen infrage zu stellen.
Dies jedoch wird nur möglich sein, wenn religiöse oder politische Fanatiker in ihre Schranken verwiesen werden. Hierzu müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass die Kritikunfähigkeit totalitär denkender Gruppen niemals mit einer Einschränkung der Kunst-, Meinungs- und Pressefreiheit belohnt werden kann. Dies wiederum verlangt, dass der alte Gotteslästerungsparagraph 166 StGB, der im Kern noch aus der Zeit der Vermählung von Thron und Altar stammt, verschwindet! Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind beim besten Willen keine Rechtsgüter, die in irgendeiner Weise geschützt werden sollten.”

http://hpd.de/artikel/10934

Gruß Hubert

Beleidigungen von Religionen und Majestäten (in Deutschland)


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Deutsche Wirtschafts-Nachrichten schreibt:
"Die zahlreichen politischen Solidaritäts-Adressen für Charlie Hebdo für die Aufrechterhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit entsprechen nicht der Gesetzeslage: Beschimpfung von Religionen und Majestätsbeleidigung sind in Deutschland strafbar." Da kann ich ja froh sein nicht in Deutschland zu leben.
Leider kann man da nur sagen. Ich staune wie Deutschland - zumindest in diesem Punkt - rückständig, hinterwäldlerisch und erzkonservativ ist. Dies ist eine Geisteshaltung wie in den 1950-er Jahren als man mit dem Nazitum in der Adenauer-Ära noch nicht abgeschlossen hatte. Man denke da nur an:
"Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium, in der Zeit des Nationalsozialismus u.a. als Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts."
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke

Ich kann nur den Kopf schütteln, dass man in Deutschland so einen Mann in so einem hohen Amt (auch noch in den 1950-er Jahren) akzeptiert hat. Die Autoritätsgläubigkeit, der übergroße Respekt vor Amtspersonen, das Obrigkeitsdenken scheint in Deutschland immer noch auf festem Boden zu stehen. Mir fällt da auch der Roman von Heinrich Mann "Der Untertan" ein. Sonst müssten solche Paragraphen schon längst auf den Müllhaufen der Geschichte gelandet sein.
Zurück zum Tatbestand der Religionen-Beleidigung (wo fängt die dann an?) und der Majestätsbeleidigung. Wenn ich das nur höre: Majestätsbeleidigung - als wenn Kaiser Wilhelm noch leben würde - ich sehe ihn noch wie er leibt und lebt!

Zu Charlie Hebdo:
"Charlie Hebdo wird in Übereinstimmung mit ihrem Selbstverständnis dem politisch linken Spektrum zugeordnet. Eine anfänglich linksradikale Orientierung wurde aufgegeben und man bewegte sich bei vielen Themen in die politische Mitte. Der das Profil prägende scharfe Antiklerikalismus wurde beibehalten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Charlie_Hebdo

Von rechten Kreisen wird dieses Satire-Magazin ja als Schmierenblatt bezeichnet, aber das ist deren Problem. Obwohl es jetzt in bei vielen Themen in der politischen Mitte angelangt ist, was ich für ein Satire-Magazin nicht so gut finde. Aber anscheinend ein Zugeständnis an den Zeitgeist.
Aber zurück zu den "großen" Beleidigungen, von religiösen Gefühlen, von Majestäten, von Bundespräsidenten, von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
Der alte Gotteslästerungsparagraph 166 StGB, stammt im Kern noch aus der Zeit der Vermählung von Thron und Altar.
Hier zu den Deutschen Wirtschafts-Nachrichten.

In Deutschland ist Beleidigung von Religionen Straf-Tatbestand

Die zahlreichen politischen Solidaritäts-Adressen für Charlie Hebdo für die Aufrechterhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit entsprechen nicht der Gesetzeslage: Beschimpfung von Religionen und Majestätsbeleidigung sind in Deutschland strafbar. Eine Petition fordert nun die Abschaffung der Paragrafen im Strafgesetzbuch. (Habe ich selbstverständlich sofort unterschrieben).



Majestätsbeleidigung ist in Deutschland immer noch ein Straftatbestand. Eine Petition an den Bundestag fordert nun die Abschaffung der entsprechenden Paragrafen, die die Pressefreiheit einschränken und die Starken gegen die Schwachen schützen. (Foto: dpa)
Viele deutsche Politiker haben sich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo für den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit eingesetzt. Diese müsse, so der Tenor, trotz der Gewalt durch Terroristen, bewahrt bleiben. Auch die Zeitungsverleger machen sich dafür stark.
Allerdings kann von Bewahrung keine Rede sein: Denn die deutsche Gesetzeslage sieht vor, dass die Beschimpfung von Religion und die Beleidigung des Bundespräsidenten oder von ausländischen Staatsoberhäuptern Straftaten sind.

Zu den Religionen sagt der § 166 StGB:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Zur "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" sagt der § 90 StGB:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

Zur "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" sagt der § 103 StGB:
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Der Informatiker Bernd Paysan hat nun eine Online-Petition gestartet, um diese restriktiven Paragrafen zu streichen. Paysan sieht vor allem die Satire gefährdet, weil hier "die Starken vor den Schwachen geschützt" würden.

In der Begründung zur Petition an den Bundestag heißt es:
"Neben der Kritik an den Religionen und ihren gewalttätigen Fanatikern muss auch die Kritik an den Mächtigen, also an unserem eigenen Staatsoberhaupt und den Staatsoberhäuptern anderer Länder, bei denen es sich auch immer wieder um Verbrecher gegen die Menschlichkeit handelt, die eigentlich nach Den Haag gehören, frei von jeder Sanktion sein. Jeder Vorwand, diese Kritik juristisch zu verfolgen, verletzt die Meinungsfreiheit. Macht muss mit Kritik leben können, und jetzt ist es Zeit, ein Zeichen zu setzen."

Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung diese anachronistischen Regeln außer Kraft setzt. Eher ist zu erwarten, dass es weitere Einschränkungen geben wird. Bundesinnenminister Thomas de Maizière möchte, dass das Internet-Videoportal YouTube besonders anstößige Aufnahmen des Terroranschlags in Paris löschen solle. "Vieles kann man bei YouTube sehen. Und nicht alles, was jetzt irgendwie dort bisher eingestellt ist, sollte vielleicht dort bleiben."

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/01/11/in-deutschland-ist-beleidigung-von-religionen-straf-tatbestand/

"Wenn den deutschen Politikern die Kunstfreiheit wirklich so wichtig ist, wie sie behaupten, sollten sie den längst überfälligen Schritt vollziehen und den alten Gotteslästerungsparagraphen abschaffen!”, fordert Schmidt-Salomon.
"Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass sich der Freiheitsgrad einer Gesellschaft nicht zuletzt darin bemisst, welchen Freiraum sie Satirikern gewährt. Denn sie sind die ersten, die totalitärem Denken zum Opfer fallen, geht doch Totalitarismus stets mit einer ausgeprägten Humorallergie einher.
 
http://hpd.de/artikel/10934


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Gruß Hubert