.
Deutsche Wirtschafts-Nachrichten schreibt:
"Die zahlreichen politischen Solidaritäts-Adressen für Charlie Hebdo für die Aufrechterhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit entsprechen nicht der Gesetzeslage: Beschimpfung von Religionen und Majestätsbeleidigung sind in Deutschland strafbar." Da kann ich ja froh sein nicht in Deutschland zu leben.
Leider kann man da nur sagen. Ich staune wie Deutschland - zumindest in diesem Punkt - rückständig, hinterwäldlerisch und erzkonservativ ist. Dies ist eine Geisteshaltung wie in den 1950-er Jahren als man mit dem Nazitum in der Adenauer-Ära noch nicht abgeschlossen hatte. Man denke da nur an:
"Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium, in der Zeit des Nationalsozialismus u.a. als Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts."
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke
Ich kann nur den Kopf schütteln, dass man in Deutschland so einen Mann in so einem hohen Amt (auch noch in den 1950-er Jahren) akzeptiert hat. Die Autoritätsgläubigkeit, der übergroße Respekt vor Amtspersonen, das Obrigkeitsdenken scheint in Deutschland immer noch auf festem Boden zu stehen. Mir fällt da auch der Roman von Heinrich Mann "Der Untertan" ein. Sonst müssten solche Paragraphen schon längst auf den Müllhaufen der Geschichte gelandet sein.
Zurück zum Tatbestand der Religionen-Beleidigung (wo fängt die dann an?) und der Majestätsbeleidigung. Wenn ich das nur höre: Majestätsbeleidigung - als wenn Kaiser Wilhelm noch leben würde - ich sehe ihn noch wie er leibt und lebt!
Zu Charlie Hebdo:
"Charlie Hebdo wird in Übereinstimmung mit ihrem Selbstverständnis dem politisch linken Spektrum zugeordnet. Eine anfänglich linksradikale Orientierung wurde aufgegeben und man bewegte sich bei vielen Themen in die politische Mitte. Der das Profil prägende scharfe Antiklerikalismus wurde beibehalten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Charlie_Hebdo
Von rechten Kreisen wird dieses Satire-Magazin ja als Schmierenblatt bezeichnet, aber das ist deren Problem. Obwohl es jetzt in bei vielen Themen in der politischen Mitte angelangt ist, was ich für ein Satire-Magazin nicht so gut finde. Aber anscheinend ein Zugeständnis an den Zeitgeist.
Aber zurück zu den "großen" Beleidigungen, von religiösen Gefühlen, von Majestäten, von Bundespräsidenten, von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
Der alte Gotteslästerungsparagraph 166 StGB, stammt im Kern noch aus der Zeit der Vermählung von Thron und Altar.
Hier zu den Deutschen Wirtschafts-Nachrichten.
Majestätsbeleidigung ist in Deutschland immer noch ein Straftatbestand. Eine Petition an den Bundestag fordert nun die Abschaffung der entsprechenden Paragrafen, die die Pressefreiheit einschränken und die Starken gegen die Schwachen schützen. (Foto: dpa)
Viele deutsche Politiker haben sich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo für den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit eingesetzt. Diese müsse, so der Tenor, trotz der Gewalt durch Terroristen, bewahrt bleiben. Auch die Zeitungsverleger machen sich dafür stark.
Allerdings kann von Bewahrung keine Rede sein: Denn die deutsche Gesetzeslage sieht vor, dass die Beschimpfung von Religion und die Beleidigung des Bundespräsidenten oder von ausländischen Staatsoberhäuptern Straftaten sind.
Zu den Religionen sagt der § 166 StGB:
Zur "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" sagt der § 90 StGB:
Zur "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" sagt der § 103 StGB:
Der Informatiker Bernd Paysan hat nun eine Online-Petition gestartet, um diese restriktiven Paragrafen zu streichen. Paysan sieht vor allem die Satire gefährdet, weil hier "die Starken vor den Schwachen geschützt" würden.
In der Begründung zur Petition an den Bundestag heißt es:
Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung diese
anachronistischen Regeln außer Kraft setzt. Eher ist zu erwarten, dass
es weitere Einschränkungen geben wird. Bundesinnenminister Thomas de Maizière möchte, dass das Internet-Videoportal YouTube besonders anstößige Aufnahmen des Terroranschlags in Paris löschen solle.
"Vieles kann man bei YouTube sehen. Und nicht alles, was jetzt
irgendwie dort bisher eingestellt ist, sollte vielleicht dort bleiben."
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/01/11/in-deutschland-ist-beleidigung-von-religionen-straf-tatbestand/
"Wenn den deutschen Politikern die Kunstfreiheit wirklich so wichtig ist, wie sie behaupten, sollten sie den längst überfälligen Schritt vollziehen und den alten Gotteslästerungsparagraphen abschaffen!”, fordert Schmidt-Salomon.
"Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass sich der Freiheitsgrad einer Gesellschaft nicht zuletzt darin bemisst, welchen Freiraum sie Satirikern gewährt. Denn sie sind die ersten, die totalitärem Denken zum Opfer fallen, geht doch Totalitarismus stets mit einer ausgeprägten Humorallergie einher.
http://hpd.de/artikel/10934
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Gruß Hubert
Deutsche Wirtschafts-Nachrichten schreibt:
"Die zahlreichen politischen Solidaritäts-Adressen für Charlie Hebdo für die Aufrechterhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit entsprechen nicht der Gesetzeslage: Beschimpfung von Religionen und Majestätsbeleidigung sind in Deutschland strafbar." Da kann ich ja froh sein nicht in Deutschland zu leben.
Leider kann man da nur sagen. Ich staune wie Deutschland - zumindest in diesem Punkt - rückständig, hinterwäldlerisch und erzkonservativ ist. Dies ist eine Geisteshaltung wie in den 1950-er Jahren als man mit dem Nazitum in der Adenauer-Ära noch nicht abgeschlossen hatte. Man denke da nur an:
"Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium, in der Zeit des Nationalsozialismus u.a. als Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts."
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke
Ich kann nur den Kopf schütteln, dass man in Deutschland so einen Mann in so einem hohen Amt (auch noch in den 1950-er Jahren) akzeptiert hat. Die Autoritätsgläubigkeit, der übergroße Respekt vor Amtspersonen, das Obrigkeitsdenken scheint in Deutschland immer noch auf festem Boden zu stehen. Mir fällt da auch der Roman von Heinrich Mann "Der Untertan" ein. Sonst müssten solche Paragraphen schon längst auf den Müllhaufen der Geschichte gelandet sein.
Zurück zum Tatbestand der Religionen-Beleidigung (wo fängt die dann an?) und der Majestätsbeleidigung. Wenn ich das nur höre: Majestätsbeleidigung - als wenn Kaiser Wilhelm noch leben würde - ich sehe ihn noch wie er leibt und lebt!
Zu Charlie Hebdo:
"Charlie Hebdo wird in Übereinstimmung mit ihrem Selbstverständnis dem politisch linken Spektrum zugeordnet. Eine anfänglich linksradikale Orientierung wurde aufgegeben und man bewegte sich bei vielen Themen in die politische Mitte. Der das Profil prägende scharfe Antiklerikalismus wurde beibehalten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Charlie_Hebdo
Von rechten Kreisen wird dieses Satire-Magazin ja als Schmierenblatt bezeichnet, aber das ist deren Problem. Obwohl es jetzt in bei vielen Themen in der politischen Mitte angelangt ist, was ich für ein Satire-Magazin nicht so gut finde. Aber anscheinend ein Zugeständnis an den Zeitgeist.
Aber zurück zu den "großen" Beleidigungen, von religiösen Gefühlen, von Majestäten, von Bundespräsidenten, von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
Der alte Gotteslästerungsparagraph 166 StGB, stammt im Kern noch aus der Zeit der Vermählung von Thron und Altar.
Hier zu den Deutschen Wirtschafts-Nachrichten.
In Deutschland ist Beleidigung von Religionen Straf-Tatbestand
Die zahlreichen politischen Solidaritäts-Adressen für Charlie Hebdo für die Aufrechterhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit entsprechen nicht der Gesetzeslage: Beschimpfung von Religionen und Majestätsbeleidigung sind in Deutschland strafbar. Eine Petition fordert nun die Abschaffung der Paragrafen im Strafgesetzbuch. (Habe ich selbstverständlich sofort unterschrieben).Majestätsbeleidigung ist in Deutschland immer noch ein Straftatbestand. Eine Petition an den Bundestag fordert nun die Abschaffung der entsprechenden Paragrafen, die die Pressefreiheit einschränken und die Starken gegen die Schwachen schützen. (Foto: dpa)
Viele deutsche Politiker haben sich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo für den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit eingesetzt. Diese müsse, so der Tenor, trotz der Gewalt durch Terroristen, bewahrt bleiben. Auch die Zeitungsverleger machen sich dafür stark.
Allerdings kann von Bewahrung keine Rede sein: Denn die deutsche Gesetzeslage sieht vor, dass die Beschimpfung von Religion und die Beleidigung des Bundespräsidenten oder von ausländischen Staatsoberhäuptern Straftaten sind.
Zu den Religionen sagt der § 166 StGB:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten
von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder
weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die
geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung
oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten
verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
(1) Wer ein ausländisches
Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied
einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im
Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer
ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der
verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
In der Begründung zur Petition an den Bundestag heißt es:
"Neben der Kritik an den Religionen und
ihren gewalttätigen Fanatikern muss auch die Kritik an den Mächtigen,
also an unserem eigenen Staatsoberhaupt und den Staatsoberhäuptern
anderer Länder, bei denen es sich auch immer wieder um Verbrecher gegen
die Menschlichkeit handelt, die eigentlich nach Den Haag gehören, frei
von jeder Sanktion sein. Jeder Vorwand, diese Kritik juristisch zu
verfolgen, verletzt die Meinungsfreiheit. Macht muss mit Kritik leben können, und jetzt ist es Zeit, ein Zeichen zu setzen."
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/01/11/in-deutschland-ist-beleidigung-von-religionen-straf-tatbestand/
"Wenn den deutschen Politikern die Kunstfreiheit wirklich so wichtig ist, wie sie behaupten, sollten sie den längst überfälligen Schritt vollziehen und den alten Gotteslästerungsparagraphen abschaffen!”, fordert Schmidt-Salomon.
"Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass sich der Freiheitsgrad einer Gesellschaft nicht zuletzt darin bemisst, welchen Freiraum sie Satirikern gewährt. Denn sie sind die ersten, die totalitärem Denken zum Opfer fallen, geht doch Totalitarismus stets mit einer ausgeprägten Humorallergie einher.
http://hpd.de/artikel/10934
Gruß Hubert
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